Der Streit zwischen der GEMA und dem VDVT dauerte 12 Jahre an, nun hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Auseinandersetzung beendet. Seit 2012 standen sich die beiden Parteien immer wieder in langwierigen Verhandlungen und vor Gericht gegenüber. Das Urteil zugunsten des VDVT ist jetzt rechtskräftig. Die Bar jeder Vernunft und das Tipi am Kanzleramt sind Mitglieder des VDTV.
4,3 % der Einnahmen sollten zuletzt von den Varieté-Theatern an die GEMA gezahlt werden. Dieser Satz wurde nun durch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) München vom 25.08.2023 auf 2,88 % der Nettoeinnahmen gesenkt. Für Shows mit weniger als 120 Minuten Musik-Anteil kann sich die GEMA-Abgabe sogar noch deutlich reduzieren. Wenn bspw. nur insgesamt 60 Musikminuten in der Show enthalten sind, reduziert sich die GEMA-Abgabe auf 1,44 % der Nettoeinnahmen.
Rechtsstreit beendet: Urteil zugunsten des VDVT
Nachdem die GEMA die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 25.08.2023 zum Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2024 zurückgenommen hat, ist dieses zuvor gefällte Urteil nun rechtskräftig. Vorangegangen war, dass der BGH signalisiert hatte, die Revision der GEMA zurückzuweisen.
Rückwirkende Entlastung seit 2019
Das Urteil des OLG München hat nicht nur für die Zukunft große Bedeutung, sondern bringt auch rückwirkend eine immense Entlastung für die Varietébranche mit sich, denn der neu beschlossene Gesamtvertrag, der durch das Oberlandesgerichts München nun rechtskräftig festgesetzt worden ist, gilt rückwirkend ab dem 01.01.2019 und bis mindestens zum 31.12.2025. Damit können die Mitglieder des VDVT nun die zu viel gezahlten Gebühren rückwirkend von der GEMA zurückfordern.
Die enorme herausragende Bedeutung der Entscheidung des OLG München liegt in ihrer schlichten Grundsätzlichkeit nämlich darin, dass es hier um eine der Kardinalfragen des Urheberrechts geht: Konkret um die Frage, ob die von der GEMA verlangte Höhe der Vergütung für eine Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten im jeweiligen konkreten Nutzungskontext angemessen ist oder nicht.
Kulturelle Bedeutung und Signalwirkung
Auch andere Branchen haben immer wieder existentielle Auseinandersetzungen mit der GEMA. Aktuell beschließen viele Weihnachtsmärkte, auf Musik ganz oder in Teilen zu verzichten, um nicht Unsummen an GEMA-Gebühren zahlen zu müssen.
“Es ist traurig, dass durch die horrenden GEMA-Gebühren kulturelle Güter wie Weihnachtsmärkte oder eben auch wir als Varieté-Theater an die Existenzgrenze getrieben werden.“
Olaf Stegmann, Geschäftsführer der GOP Entertainment Group und Präsident des VDVT.
„Wir sind sehr erleichtert darüber, dass nach so langer Zeit sich der Konflikt zu unseren Gunsten gelöst hat.“ äußert Lutz Petrick, Geschäftsführer der Bar jeder Vernunft und des Tipi am Kanzleramt
Über den VDVT:
Neben den sieben GOP Varieté-Theatern gehören das Roncalli‘s APOLLO Varieté (Düsseldorf), Friedrichsbau Varieté (Stuttgart), und Varieté im Hansa-Theater (Hamburg) zum Verband. Auch das Krystallpalast Varieté (Leipzig), Varieté Et Cetera (Bochum), und Tigerpalast Varieté (Frankfurt) sind Mitglieder.
Weiterhin gehören Bar jeder Vernunft, Tipi am Kanzleramt, und Wintergarten Varieté (alle Berlin) dazu. Die Dinnershow-Spiegelzelte PALAZZO (vier Standorte) und das Teatro (München) sind ebenfalls dabei. Zudem zählen der Friedrichstadtpalast in Berlin und der Europapark in Rust zum Verband.
Website:
Bar Jeder Vernunft
Tipi Am Kanzleramt
BAR JEDER VERNUNFT
Veranstaltungs-Organisations-GmbH
Große Querallee // 10557 Berlin
Text von Sabine Wenger
Leave a comment.