Diskriminierungsschutz für LSBTIQ* muss ins Grundgesetz!

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Die Fraktionen der Grünen und Linken im Abgeordnetenhaus von Berlin bringen zur kommenden Plenarsitzung am 20. Juni einen Antrag mit dem Titel „Berlin hält Wort: Diskriminierungsschutz für LSBTIQ* endlich im Grundgesetz verankern!“ ein.

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner hatte bei der Eröffnung des CSD 2023 öffentlich gegenüber der queeren Community versprochen, den Artikel 3 des Grundgesetzes um die sexuelle Identität zu erweitern. Wie der Berliner CSD e.V. zurecht kritisiert, hat sich der Regierende Bürgermeister seitdem aber nicht um die Umsetzung dieses queerpolitischen Anliegens gekümmert. Das werden die beiden Oppositionsfraktionen mit ihrem Antrag nun im Parlament thematisieren.

Plenarsaal des © Abgeordnetenhaus von Berlin

Die beiden Sprecher*innen für Queerpolitik der Grünen Fraktion, kommentieren:

„Angesichts der zunehmenden Queerfeindlichkeit muss der Diskriminierungsschutz für queere Menschen endlich in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert werden. Dafür genügen aber die warmen Worte des Regierenden Bürgermeisters vor einem Jahr nicht mehr. Wir schließen uns der Forderung des Berliner CSD e.V. uneingeschränkt und solidarisch an: Es muss noch vor dem Berliner CSD am 27. Juli einen konkreten Vorstoß Berlins in Form einer Bundesratsinitiative geben. Aktuell sind die demokratischen Mehrheiten für eine Grundgesetzänderung vorhanden. Sie müssen endlich im übergreifenden demokratischen Konsens für die Rechte von LSBTIQ genutzt werden!“

Laura Neugebauer, Sebastian Walter | Bündnis 90/die Grünen

Dazu der Sprecher für Queerpolitik der Fraktion Die Linke:

„Die Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes ist überfällig. Angesichts des internationalen Backlashs und des Drucks auf Queers hierzulande ist es nötig, dass Berlin hier Farbe bekennt und im Bundesrat aktiv wird. Es vergeht keine Woche, in der sich der Senat nicht als Regierung der Regenbogenhauptstadt rühmt. Aber es reicht nicht, sich in den erreichten Emanzipationserfolgen zu sonnen. Es kommt auch darauf an, etwas dafür zu tun, dass sie erhalten und ausgebaut werden.“

Klaus Lederer, Die Linke

Demokratisch der Diskriminierung entgegen treten

Die Aufnahme der Rechte von LSBTIQ* in die deutsche Verfassung ist ein bedeutender Schritt zur Förderung der Gleichberechtigung und des Schutzes aller Bürger*innen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Eine explizite Verankerung dieser Rechte würde nicht nur die gesellschaftliche Anerkennung und Akzeptanz von LSBTIQ*-Personen stärken, sondern auch ein klares Signal gegen Diskriminierung und Ausgrenzung setzen.

Zudem könnte dies die Rechtssicherheit erhöhen, indem es den Schutz vor Benachteiligungen in verschiedenen Lebensbereichen wie im Arbeitsleben, im Bildungswesen und im Zugang zu Dienstleistungen rechtlich untermauert. In einer modernen, pluralistischen Gesellschaft ist es essentiell, dass die Verfassung die Vielfalt und die Menschenrechte aller ihrer Mitglieder schützt und fördert. Durch die Einbeziehung der Rechte von LSBTIQ* bzw. LGBTQIA+ BiPoC-Personen in die deutsche Verfassung würde Deutschland seiner Verantwortung gerecht werden, die Würde und Gleichstellung jedes Individuums zu sichern und zu wahren.

Header Image: © Alexander Grey via unsplash.com

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