LSVD⁺ fordert Keine lebenslangen Zwangsoutings!

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Das Bundesministerium des Innern hat bereits zum 01. April 2025 neue Datenblätter (0702–0704) für den ehemaligen Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung sowie die ändernde Behörde und das Aktenzeichen eingeführt. Mit einer Verordnung aus dem Sommer 2025 wurde geplant, die Weitergabe des ehemaligen Vornamens im Melderegister bei einem Umzug zu ermöglichen. Auch der erweiterte Datensatz sollte an die Datenstelle der Rentenversicherung weitergegeben werden. Zudem war eine Übertragung an das Bundeszentralamt für Steuern vorgesehen.

Betroffene sind zu Recht beunruhigt

Die geplanten bzw. teilweise bereits umgesetzten Veränderungen haben zu großer Verunsicherung in den Communitys und der Zivilgesellschaft geführt. Nach zahlreichen Stellungnahmen und Berichterstattung hat sich auch der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegen die Verordnung ausgesprochen. Die Abstimmung über die Verordnung im Oktober 2025 wurde schließlich von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Ein Erfolg der Communitys! Doch das Bundesinnenministerium hält an der Verordnung fest.

Am Montag, den 23.03.2026 berät der Petitionsausschuss des Bundestages über die Petition „Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen“ vom 14.07.2025.

Im vergangenen Dezember fand ein ausführliches Gespräch statt. Ministeriumsvertreter*innen besprachen mit verschiedenen Verbänden wie dem Paritätischen Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz und der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit. Auch der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und der Bundesverband Trans* waren beteiligt. Unsere verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken konnten jedoch nicht ausgeräumt werden. Begründet werden die Änderungen mit der Nachvollziehbarkeit und Identifizierbarkeit einer Person sowie der vermeintlichen Durchsetzung des Offenbarungsverbots.

massiver Eingriff in persönliche Rechte

Aus Sicht der Verbände ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung nicht erforderlich. Die Erweiterung des persönlichen Datensatzes und der Datenweitergabe macht diesen Eingriff unverhältnismäßig.

Dazu sagt Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des Bundesverband Trans*: 

„Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein menschenrechtskonformes Verfahren für die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages geschaffen. Dieser Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen droht ausgehöhlt zu werden, wenn damit ein lebenslanges Outing einhergeht.“

Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt ergänzt: 

„Vornamens- und Personenstandsänderungen sind in Deutschland bereits seit 1981 möglich. Die Identifizierbarkeit einer Person ist stets gewährleistet. Dass das Selbstbestimmungsgesetz Identitätsverschleierungen ermögliche, ist ein schädliches Narrativ, welches keine rechtliche und tatsächliche Grundlage hat. Dass das Offenbarungsverbot durch eine Offenbarung der ehemaligen Vornamen und Geschlechtseinträge im Melderegister und gegenüber zahlreichen Behörden gewahrt werden soll, ist paradox.“

Jenny Wilken, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) kritisiert: 

„Die Einführung der neuen Datenblätter für bisherige, alte Vornamen lief völlig vorbei an den Community-Verbänden, und bei der geplanten Einführung der Datenblätter für bisherige Geschlechtseinträge zeigt sich, dass die Bedenken der Verbände kaum ausgeräumt werden konnten. Der Gesetzgeber sieht trotz massiven Anstiegs der Hasskriminalität gegenüber trans* und nicht-binären Menschen keinen Anlass, solche besonders sensiblen Daten zu schützen. Dies zeigt einmal mehr, dass es einen grundrechtlichen Schutz von transgeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in Artikel 3 Abs. 3 GG geben muss.”

Ralf Bürger aus dem Vorstand Trans-Kinder-Netz e.V. fügt hinzu: 

„Ein Staat, der Daten speichert, die Menschen unfreiwillig outen, schützt nicht – er gefährdet. Für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche bedeutet diese Verordnung ein lebenslanges Diskriminierungsrisiko. Sie widerspricht dem Selbstbestimmungsgesetz und den Kinderrechten. Rechtlich ist sie unverhältnismäßig. Menschlich ist sie nicht zu rechtfertigen.“

Zwangsoutings müssen ernst genommen werden

Der Paritätische Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans* fordern das Bundesinnenministerium auf, die Einführung der neuen Datenblätter zu revidieren und die Erforderlichkeit der Datenweitergabe ernsthaft zu prüfen. Das Selbstbestimmungsgesetz darf die Rechtslage für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen nicht verschlechtern! Die Sorgen der Community vor Zwangsoutings müssen ernst genommen werden.

Über den LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt

Der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTIQ* als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden. Wir sind präsent in der Öffentlichkeit, den Medien und der Politik. Der LSVD⁺ nimmt Stellung und wird angehört, wenn die Belange von LSBTIQ* berührt sind: von der Bundesregierung, vom Bundestag und vom Bundesverfassungsgericht. 

Mit Ihrer Spende und/oder Mitgliedschaft können Sie uns und unsere Arbeit für “Menschenrechte, Vielfalt und Respekt” unterstützen. Vielen Dank. 

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